Dank dem Madrider Abkommen und dem Madrider Protokoll sowie den entsprechenden Verordnungen zur gemeinsamen Durchführung dieser beiden Abkommen (die Verordnungen) kann die Marke mit einem einzigen Antrag in fast 100 Ländern geschützt werden, darunter Mitglieder der EU, die meisten osteuropäischen Länder, die USA, Russland, China, Japan, die Schweiz, Australien und viele mehr.
Diese Abkommen wurden unterzeichnet, um den Verwaltungsaufwand für die Ausdehnung des Markenschutzes auf andere Länder zu vereinfachen. Dieses System wird von der (WIPO) in Genf verwaltet.
Da Hongkong, Macao und Taiwan ein anderes Rechtssystem haben, fallen sie nicht unter den chinesischen Markenschutz. Für diese Regionen ist ein separater Antrag zur Erlangung des Markenschutzes erforderlich.