Im Allgemeinen haben in China gegründete und registrierte Unternehmen (LLC) die folgenden jährlichen Meldepflichten:
1. Einreichung von Jahresabschlüssen
In China niedergelassene und registrierte Unternehmen sind verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres den Jahresabschluss ( ohne Prüfung) über das Online-Einreichungssystem bei der örtlichen Behörde für Industrie und Handel einzureichen.
2. Steuererklärungen
Es gibt hauptsächlich die folgenden drei Steuerarten, die bei den chinesischen Steuerbehörden eingereicht werden müssen:
1) Körperschaftssteuer (Corporate Income Tax, CIT)
Steueransässige Unternehmen (Tax resident enterprises, TREs) unterliegen der Körperschaftssteuer (CIT) auf ihr weltweites Einkommen. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass ein Nicht-TRE, das keine Niederlassung oder keinen Ort in China hat, nur auf sein in China erzieltes Einkommen besteuert wird. Ein Nicht-TRE mit einer Niederlassung oder einem Ort in China zahlt die CIT auf Einkünfte, die von dieser Niederlassung oder diesem Ort aus Quellen in China stammen, sowie auf Einkünfte, die von außerhalb Chinas stammen und tatsächlich mit dieser Niederlassung oder diesem Ort verbunden sind.
Gemäß dem CIT-Gesetz beträgt der Standardsteuersatz 25%.
Das Steuerjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Die Unternehmen sind verpflichtet, monatlich oder vierteljährlich innerhalb von 15 Tagen nach Monats- bzw. Quartalsende eine vorläufige Einkommensteuererklärung einzureichen und zu entrichten und ihre jährliche Einkommensteuererklärung innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Steuerjahres über das Online-Anmeldesystem einzureichen und abzurechnen. Informationen über Transaktionen mit verbundenen Parteien müssen zusammen mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung eingereicht werden.
2) Mehrwertsteuer (MwSt.) und MwSt.-Zuschläge
Die Mehrwertsteuer wird im Allgemeinen monatlich über das Online-Anmeldesystem eingereicht und abgeführt. Die Mehrwertsteuerzuschläge, zu denen die städtische Gebäudesteuer, die Bildungszuschläge und die lokalen Bildungszuschläge gehören, werden auf der Grundlage der gezahlten Mehrwertsteuer berechnet und mit der Mehrwertsteuererklärung eingereicht.
3) Individuelle Einkommensteuer (Individual Income Tax, IIT)
In China niedergelassene und registrierte Unternehmen sind verpflichtet, die IIT ihrer Angestellten monatlich innerhalb von 15 Tagen nach Monatsende über das Online-Anmeldesystem einzubehalten und einzureichen.
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