Das folgende Verfahren basiert auf der Annahme, dass es sich bei der GmbH um eine GmbH mit ausländischen Investoren handelt und dass die beabsichtigte Geschäftstätigkeit der GmbH nicht unter die Negativliste der Volksrepublik China fällt (für Einzelheiten siehe diese Frage).
Die Registrierung von Unternehmen mit ausländischen Investoren erfolgt gemäß dem Gesetz durch die Marktregulierungsbehörde des Staatsrats oder die Marktregulierungsbehörden der lokalen Volksregierungen, die dazu befugt sind. Eine GmbH mit ausländischen Investoren muss daher bei der Behörde für Marktregulierung (Administration for Market Regulation, "AMR ") registriert werden. Die Registrierungsschritte sind wie folgt.
1. Vorregistrierung des GmbH-Namens
Im Allgemeinen ist der erste Schritt zur Gründung einer LLC die Vorregistrierung des Namens bei der lokalen AMR. Der ausländische Investor ("AI"/ foreign investor, "FI") muss beim lokalen AMR ein Antragsformular mit Namensvorschlägen für die GmbH einreichen. Das AMR prüft einen solchen Antrag und stellt dem FI/ AI ein Schreiben aus, in dem der Name des FI/ AI bestätigt wird, sofern am selben Ort keine ähnlichen Unternehmensnamen existieren, die in der gleichen oder einer ähnlichen Branche tätig sind. An einigen Standorten kann dieser Schritt online durchgeführt werden.
2. Registrierung beim AMR
Der zweite Schritt bei der Gründung einer LLC ist in der Regel die Registrierung beim örtlichen AMR. Der FI / AI muss dem örtlichen AMR alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, wobei die einzureichenden Dokumente von Ort zu Ort unterschiedlich sein können.
Wenn die eingereichten Dokumente vollständig und korrekt sind, werden vom lokalen AMR keine weiteren speziellen Dokumente oder Informationen verlangt und das lokale AMR stellt die Geschäftslizenz der GmbH aus. Die GmbH ist an dem Tag rechtlich gegründet, an dem die Geschäftslizenz ausgestellt wird. Mit der Geschäftslizenz kann die GmbH nach der Gründung Eintragungen vornehmen.
3. Andere mögliche Zertifikate oder Verfahren
Je nach dem spezifischen Geschäftsumfang der beabsichtigten GmbH mit FI /AI können weitere Genehmigungen und/oder Registrierungen vor oder nach der Gründung einer GmbH (Ausstellung der Geschäftslizenz) erforderlich sein. Beispielsweise muss eine GmbH, die beabsichtigt, im Finanzbereich tätig zu werden, vor ihrer Gründung eine von der chinesischen Bankenaufsichtsbehörde ausgestellte Finanzlizenz erhalten.
4. Registrierungen und Verfahren nach der Gründung
Nachdem die GmbH ihre Registrierung beim AMR abgeschlossen und ihre Geschäftslizenz erhalten hat, muss die GmbH auch verschiedene Registrierungen und Verfahren nach der Gründung bei den zuständigen Behörden durchführen. Diese Registrierungen und Verfahren müssen im Allgemeinen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Gründungsdatum abgeschlossen sein. Zu diesen Registrierungen und Verfahren gehören zum Beispiel die folgenden:
a) Registrierung der öffentlichen Sicherheit und Beantragung eines Firmensiegels (Chop),
eines Finanzsiegels / "Finance Chops" und eines "Legal
Representative Chops"
Die GmbH muss ihre Firmensiegel beim örtlichen Büro für öffentliche Sicherheit (public security bureau, "PSB") hinterlegen. Die GmbH muss ein Firmensiegel beantragen, das üblicherweise als "Chop", "Financial Chop" und "Legal Representative Chop" bezeichnet wird. Diese Siegel sind eine Voraussetzung für die Eröffnung von Bankkonten und die Erledigung anderer Formalitäten in der Folge.
b) Registrierung von Devisen
Da die staatliche Devisenbehörde ihre Prüfungs- und Genehmigungskompetenz für die Devisenregistrierung auf die Banken übertragen hat, muss die GmbH die Devisenregistrierung bei ihrer kontoeröffnenden Bank vornehmen.
c) Eröffnung von Bankkonten
Die GmbH muss die Eröffnung eines Devisenkapitalkontos und eines separaten RMB-Basisdepotkontos bei einer Bank in China beantragen. In der Praxis werden dieser Schritt sowie der Schritt im obigen Absatz (b) für die Devisenregistrierung in der Regel zur gleichen Zeit eingeleitet. Die Anträge müssen bei der zuständigen Bank eingereicht werden, um die entsprechenden Bankkonten der GmbH zu eröffnen. Während das Verfahren zur Eröffnung eines Bankkontos bis vor wenigen Jahren unkompliziert war und in der Regel innerhalb weniger Tage abgewickelt werden konnte, ist dieses Verfahren in den letzten Jahren recht zeitaufwendig und mühsam geworden.
d) Steuerbericht
Die GmbH muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Geschäftslizenz ihre Registrierung bei den Steuerbehörden melden und die entsprechenden Formalitäten erledigen.
e) Anmeldung bei der Sozialversicherung
Die GmbH muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Gründung ihre Geschäftslizenz, ihre Registrierungsbescheinigung oder ihr Organisationssiegel vorlegen, um die Sozialversicherungsregistrierung bei der örtlichen Sozialversicherungsbehörde zu beantragen. Die Sozialversicherungsanstalt prüft den Antrag und stellt eine Bescheinigung über die Sozialversicherungsanmeldung aus.
f) Formalitäten für Expatriates
Die GmbH muss eine Reihe von Schritten mit der PSB und den Zollbehörden durchlaufen, um die entsprechenden Registrierungs- und Visumformalitäten für das ausländische Personal der GmbH (falls vorhanden), das in China arbeiten wird, zu erledigen.
Bereitgestellt von Global Law Office, Christoph Koeppel