In China stehen ausländischen Investoren hauptsächlich zwei Unternehmensformen zur Verfügung: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft. In der Praxis ist für die meisten ausländischen Investoren die GmbH die geeignete Gesellschaftsform.


Seit dem Inkrafttreten des neuen Investitionsgesetzes für ausländische Investitionen (engl. Foreign investment law) am 1. Januar 2020 wird der Begriff WFOE (wholly-foreign-owned-enterprise) in der Gesetzgebung nicht mehr verwendet.
Stattdessen wird ein Unternehmen unabhängig davon, ob es im Ausland investiert ist oder nicht, nach dem chinesischen Gesellschaftsrecht aufgebaut.

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